Mit der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) durch Entgeltumwandlung – auch "Betriebsrente" genannt – können Sie sich effektiv absichern. Darauf haben Sie sogar einen Rechtsanspruch. Ihr Arbeitgeber zahlt die Beiträge direkt aus Ihrem unversteuerten Bruttogehalt in Ihren bAV-Vertrag. Das lohnt sich doppelt: Zu zahlende Steuern und Sozialabgaben fließen direkt in Ihre Betriebsrente. Sie zahlen also nur die Hälfte an Beitrag.
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Das Online-Banking Ihrer Sparkasse ist gut zugänglich. Ein BITV-Test im Februar 2017 ergab 91,25 von 100 Punkten.