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Vorteile

Vorteile unserer neuen Kontowelt

Damit Ihr Girokonto so erstklassig bleibt, wie Sie es gewohnt sind, und Ihnen gleichzeitig umfangreichere Leistungen auf dem neuesten Stand bieten kann, haben wir unsere Kontowelt umfassend neu gestaltet. Unsere neuen Girokontomodelle sowie unsere neue Sparkassen-Card1, mit deutlich erweiterten Funktionalitäten werden Sie begeistern.

Alle Konten der neuen Girowelt haben eines gemeinsam:

  • eine dreijährige Preisgarantie bis zum 30.06.2026
  • Verzicht auf Sollzinsen bis zu einem Sollsaldo von EUR 250,002
  • kostenfreie Nutzung von pushTAN
  • eine Sparkassen-Card1, mit der Sie sicher online einkaufen und weltweit Geld abheben können

Daher möchten wir Sie bitten, bis zu diesem Zeitpunkt Ihrem neuen Kontomodell zuzustimmen.

Ihre frühzeitige Zustimmung bis zum 01.07.2023 lohnt sich ganz besonders für Sie!

1 Sofern im Text von Sparkassen-Card die Rede ist, handelt es sich um eine Debitkarte (Alle Umsätze werden direkt dem Girokonto belastet).

2 Sollzinsfreigrenze bedeutet, dass Sie Ihre eingeräumte oder geduldete Kontoüberziehung bis zu einem Sollsaldo von 250,00 Euro ohne Berechnung von Sollzinsen in Anspruch nehmen können (bonitätsabhängig). Bei einem Sollsaldo über 250,00 Euro wird der Gesamtbetrag verzinst. Der Sollzinssatz für Dispositionskredite und sonstige Kontoüberziehungen ergibt sich aus dem Preisaushang.

Verlosung

Verlosung

Ihre frühzeitige Zustimmung bis zum 01.07.2023 lohnt sich ganz besonders für Sie!

Alle Kundinnen und Kunden, die sich bis zum 01.07.2023 für unsere neue Kontowelt entscheiden, nehmen an einer attraktiven Verlosung teil:

  • 20x E-Bike-Gutscheine über je 3.000,00 Euro
  • 20x Nachhaltige Fonds im Deka-Bank-Depot über je 1.000,00 Euro
FAQ

FAQ: Ihre Fragen – unsere Antworten.

Hier finden Sie unsere Antworten auf die häufigsten Fragen rund um das BGH-Urteil.

Wieso gibt es eine neue Kontowelt?

Wir möchten Ihnen jederzeit ein Konto mit dem bestmöglichen Service und den neuesten technischen Möglichkeiten anbieten.
Aus diesem Grund haben wir für unsere Kontomodelle für Sie grundlegend erneuert und auf den neuesten technischen Stand gebracht. Somit sind Sie auch zukünftig erstklassig versorgt.
In Zeiten steigender Preise wollen wir Ihnen außerdem mit unserer Preisgarantie die Sicherheit geben, dass sich bis zum 30.06.2026 das Kontoführungsentgelt nicht erhöhen wird.  

Wieso muss ich dieses Mal aktiv zustimmen?

Der BGH hat mit seinem Urteil vom 27.04.2021 gegen eine Bank entschieden: Die Klausel, wonach die Bank von einer still­schweigenden Zustimmung ausgehen kann, wenn Kundinnen und Kunden einer Änderung nicht binnen 2 Monaten widersprechen, benachteilige die Kundinnen und Kunden unangemessen. Daher sind die Ihnen mit­geteilten Änderungen mit Ihrer Zustimmung zu vereinbaren.

Was passiert, wenn ich nicht zustimme?

Bitte beachten Sie, dass wir wie alle Kreditinstitute gesetzlich verpflichtet sind, Ihre Zustimmung einzuholen. Bei fehlender Zustimmung ist es uns auf Grund der rechtlichen Vorschriften nicht möglich, Ihr Girokonto auf Dauer weiterzuführen. Bei Gemeinschaftskonten benötigen wir die Zustimmungen sämtlicher Kontoinhaber/Kontoinhaberinnen.

Warum wird mir bei der Zustimmung "Zahlungspflichtig bestellen" angezeigt?

Bei dieser Formulierung handelt es sich um eine rechtliche Vorgabe, auf die wir leider keinen Einfluss haben.
Sie bestätigen uns mit dem Klick auf den Button den Wechsel in Ihr neues Kontomodell und nutzen somit zukünftig alle Vorteile unserer neuen Kontowelt.

Ich habe eine E-Mail erhalten. Ist das eine echte E-Mail meiner Sparkasse oder eine Phishing-E-Mail?

Leider sind vermehrt Phishing-E-Mails mit Bezug auf das Thema AGB-Zustimmung und Sicherungsverfahren im Umlauf, die Sie von den echten E-Mails Ihrer Sparkasse kaum unterscheiden können. Bitte achten Sie daher auf Links in diesen E-Mails. Ihre Sparkasse wird Sie im Rahmen der AGB-Zustimmung oder bei Änderungen der Sicherungsverfahren per E-Mail nicht dazu auffordern, einen Link anzu­klicken und Ihre Daten einzugeben.

Falls Sie sich trotzdem nicht sicher sind, steht Ihnen Ihre Sparkasse telefonisch zur Verfügung und kann Ihnen mitteilen, ob sie Ihnen eine E-Mail zu dem Thema gesendet hat oder nicht. Zudem können Sie immer direkt die Internet-Filiale Ihrer Sparkasse aufrufen, sich in Ihrem sicheren Online-Banking einloggen und Ihr Elektronisches Postfach aufrufen und nach­sehen, ob Ihre Zustimmung notwendig ist.

Was soll ich mit der Phishing-E-Mail machen?

Wenn Sie sicher sind, dass Sie eine Phishing-E-Mail erhalten haben, löschen Sie bitte diese E-Mail. Bitte achten Sie darauf, dass Sie keine Links in der E-Mail öffnen.

Melden Sie verdächtige E-Mails Ihrer Sparkasse. Leiten Sie sie an warnung@sparkasse.de weiter. Ihre Sparkasse prüft die Sache und verhindert die weitere Verbreitung. Weitere Informationen zum Thema Phishing finden Sie hier.

Ich habe noch Fragen. An wen kann ich mich wenden?

Wir helfen Ihnen gerne weiter. Ihre Beraterin oder Ihr Berater sind gerne für Sie da oder kontaktieren Sie unser Kunden-Service-Center unter 080 06621 85-0.


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Beratungsqualität

Das Online-Banking Ihrer Sparkasse ist gut zugänglich. Ein BITV-Test im Februar 2017 ergab 91,25 von 100 Punkten.

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