Vorteile unserer neuen Kontowelt
Damit Ihr Girokonto so erstklassig bleibt, wie Sie es gewohnt sind, und Ihnen gleichzeitig umfangreichere Leistungen auf dem neuesten Stand bieten kann, haben wir unsere Kontowelt umfassend neu gestaltet. Unsere neuen Girokontomodelle sowie unsere neue Sparkassen-Card1, mit deutlich erweiterten Funktionalitäten werden Sie begeistern.
Alle Konten der neuen Girowelt haben eines gemeinsam:
Daher möchten wir Sie bitten, Ihrem neuen Kontomodell zuzustimmen.
1 Sofern im Text von Sparkassen-Card die Rede ist, handelt es sich um eine Debitkarte (Alle Umsätze werden direkt dem Girokonto belastet).
2 Sollzinsfreigrenze bedeutet, dass Sie Ihre eingeräumte oder geduldete Kontoüberziehung bis zu einem Sollsaldo von 250,00 Euro ohne Berechnung von Sollzinsen in Anspruch nehmen können (bonitätsabhängig). Bei einem Sollsaldo über 250,00 Euro wird der Gesamtbetrag verzinst. Der Sollzinssatz für Dispositionskredite und sonstige Kontoüberziehungen ergibt sich aus dem Preisaushang.
Hier finden Sie unsere Antworten auf die häufigsten Fragen rund um das BGH-Urteil.
Wir möchten Ihnen jederzeit ein Konto mit dem bestmöglichen Service und den neuesten technischen Möglichkeiten anbieten.
Aus diesem Grund haben wir für unsere Kontomodelle für Sie grundlegend erneuert und auf den neuesten technischen Stand gebracht. Somit sind Sie auch zukünftig erstklassig versorgt.
In Zeiten steigender Preise wollen wir Ihnen außerdem mit unserer Preisgarantie die Sicherheit geben, dass sich bis zum 30.06.2026 das Kontoführungsentgelt nicht erhöhen wird.
Der BGH hat mit seinem Urteil vom 27.04.2021 gegen eine Bank entschieden: Die Klausel, wonach die Bank von einer stillschweigenden Zustimmung ausgehen kann, wenn Kundinnen und Kunden einer Änderung nicht binnen 2 Monaten widersprechen, benachteilige die Kundinnen und Kunden unangemessen. Daher sind die Ihnen mitgeteilten Änderungen mit Ihrer Zustimmung zu vereinbaren.
Bitte beachten Sie, dass wir wie alle Kreditinstitute gesetzlich verpflichtet sind, Ihre Zustimmung einzuholen. Bei fehlender Zustimmung ist es uns auf Grund der rechtlichen Vorschriften nicht möglich, Ihr Girokonto auf Dauer weiterzuführen. Bei Gemeinschaftskonten benötigen wir die Zustimmungen sämtlicher Kontoinhaber/Kontoinhaberinnen.
Bei dieser Formulierung handelt es sich um eine rechtliche Vorgabe, auf die wir leider keinen Einfluss haben.
Sie bestätigen uns mit dem Klick auf den Button den Wechsel in Ihr neues Kontomodell und nutzen somit zukünftig alle Vorteile unserer neuen Kontowelt.
Leider sind vermehrt Phishing-E-Mails mit Bezug auf das Thema AGB-Zustimmung und Sicherungsverfahren im Umlauf, die Sie von den echten E-Mails Ihrer Sparkasse kaum unterscheiden können. Bitte achten Sie daher auf Links in diesen E-Mails. Ihre Sparkasse wird Sie im Rahmen der AGB-Zustimmung oder bei Änderungen der Sicherungsverfahren per E-Mail nicht dazu auffordern, einen Link anzuklicken und Ihre Daten einzugeben.
Falls Sie sich trotzdem nicht sicher sind, steht Ihnen Ihre Sparkasse telefonisch zur Verfügung und kann Ihnen mitteilen, ob sie Ihnen eine E-Mail zu dem Thema gesendet hat oder nicht. Zudem können Sie immer direkt die Internet-Filiale Ihrer Sparkasse aufrufen, sich in Ihrem sicheren Online-Banking einloggen und Ihr Elektronisches Postfach aufrufen und nachsehen, ob Ihre Zustimmung notwendig ist.
Wenn Sie sicher sind, dass Sie eine Phishing-E-Mail erhalten haben, löschen Sie bitte diese E-Mail. Bitte achten Sie darauf, dass Sie keine Links in der E-Mail öffnen.
Melden Sie verdächtige E-Mails Ihrer Sparkasse. Leiten Sie sie an warnung@sparkasse.de weiter. Ihre Sparkasse prüft die Sache und verhindert die weitere Verbreitung. Weitere Informationen zum Thema Phishing finden Sie hier.
Wir helfen Ihnen gerne weiter. Ihre Beraterin oder Ihr Berater sind gerne für Sie da oder kontaktieren Sie unser Kunden-Service-Center unter 080 06621 85-0.
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