Bedeutung der einzelnen Bausteine in der Einwilligungserklärung
Baustein 1 – Analyse der Daten zur Person
Ihr Berater oder Ihre Beraterin speichert in diesem Bereich Informationen, die Sie geben,
Baustein 2 – Analyse von Daten aus dem Zahlungsverkehr
Ihr Berater oder Ihre Beraterin speichert in diesem Bereich Informationen, die Sie geben,
Baustein 3 – Produkte und Aktionen
Ihr Berater oder Ihre Beraterin speichert in diesem Bereich Informationen, die Sie geben,
Baustein 4 – Analyse von Daten der Verbundpartner
Ihr Berater oder Ihre Beraterin speichert in diesem Bereich Informationen, die Sie geben,
Ab dem 25. Mai 2018 sind die Normen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) anzuwenden. Sie ist dann die maßgebliche Vorschrift für den Datenschutz in der gesamten Europäischen Union und damit auch in der Sparkassen-Finanzgruppe. Deshalb wurden die Regelungen zum Datenschutz aktualisiert, die Einwilligungserklärung und die Datenschutzhinweise.
Mit Ihrer Einwilligung stimmen Sie zu, dass die Sparkasse Ihre personenbezogenen Daten nutzen darf, um Ihre Bankgeschäfte zu erledigen und Sie in Zukunft Ihren Bedürfnissen und Ihren Wünschen entsprechend noch besser beraten zu können.
Das komplexe Regelwerk umfasst insgesamt 99 Artikel auf knapp 90 Seiten. In vielen Bereichen handelt es sich um eine zeitgemäße Aktualisierung von bereits seit vielen Jahren geltenden rechtlichen Anforderungen. Es werden klare Regeln und Bestimmungen getroffen, um die personenbezogenen Daten der Kunden von Unternehmen künftig noch besser zu schützen.
- Sie sind noch genauer darüber informiert, in welcher Art und zu welchem Zweck die Sparkasse Ihre Daten nutzt.
- Mit Ihrer Einwilligung helfen Sie der Sparkasse dabei, für Sie noch besser zu werden und Ihre Wünsche schneller erfüllen zu können.
- Die Sparkasse unterbreitet Ihnen maßgeschneiderte Angebote – das spart Ihnen Zeit, reduziert die Werbeflut und bringt Ihnen viele Informationsvorteile.
Die Sparkassen verarbeiten personenbezogene Daten, die sie im Rahmen der Geschäftsbeziehung von Ihnen erhalten. Zudem nutzt die Sparkasse personenbezogene Daten, die sie von anderen Unternehmen der Sparkassen-Finanzgruppe oder von sonstigen Dritten, zum Beispiel der SCHUFA, über Sie erhält. Außerdem verarbeitet die Sparkasse personenbezogene Daten, die sie aus öffentlich zugänglichen Quellen – etwa aus Schuldnerverzeichnissen, Grundbüchern, Handels- und Vereinsregistern, Presse, Medien – zulässigerweise erhebt.
Relevante personenbezogene Daten sind zunächst Ihre Personalien, zum Beispiel Name, Adresse, Geburtstag und -ort sowie Ihre Staatsangehörigkeit, Kontaktdaten (zum Beispiel Ihre Telefonnummer), die Legitimationsdaten (zum Beispiel Ihre Ausweisdaten) sowie sonstige erforderliche Daten zur Erfüllung Ihrer Aufträge und der vertraglichen Verpflichtungen.
Nein. Die Sparkasse kann anhand Ihrer Daten die Werbung exakt für Sie auswählen, sodass Sie ausschließlich Angebote und Informationen erhalten, die Ihrer Lebenssituation und dem daraus resultierenden Bedarf entsprechen. Sie bekommen also weniger Werbung – und nur die, die wirklich zu Ihnen passt.
Die Sparkasse gewährleistet durchgehend ein technisch-organisatorisch hoch entwickeltes und regelmäßig überprüftes Datenschutz-Niveau. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind verpflichtet, die Datenschutzvorschriften strikt einzuhalten und Kundendaten ausschließlich für dienstliche Aufgaben zu nutzen.
Mit verschlüsselter Datenübertragung und der Zwei-Faktor-Identifizierung erfüllen wir schon heute hohe Standards, denn die Sicherheit Ihrer Daten ist für uns besonders wichtig. Eine Datenweitergabe – auch an Unternehmen innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe – erfolgt nur nach ausdrücklicher Einwilligung des Kunden.
Darüber hinaus können Sie sich jederzeit darüber informieren, welche Daten Ihre Sparkasse nutzt. Ihre Einwilligung können Sie ohne Angabe von Gründen ändern oder widerrufen.
Soweit erforderlich verarbeiten und speichern die Sparkassen personenbezogene Daten für die Dauer der Geschäftsbeziehung. Darüber hinaus unterliegen sie verschiedenen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten und -fristen von zwei bis zehn Jahren. Diese sind auch maßgeblich für die Speicherdauer.
Schließlich richtet sich die Speicherdauer auch nach den gesetzlichen Verjährungsfristen, die zum Beispiel nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in der Regel drei Jahre, in gewissen Fällen aber auch bis zu dreißig Jahre betragen können.
Ihre Geschäftsbeziehung zur Sparkasse würde auch ohne Ihre Einwilligung unverändert weiterbestehen. Daten, die zur Vertragserfüllung, zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten oder zur Wahrung berechtigter Interessen erforderlich sind, darf Ihre Sparkasse auch ohne Ihre Einwilligung verarbeiten. Eine kompetente, individuelle Beratung sowie viele moderne Services würden ohne Ihre Einwilligung allerdings erschwert oder wären für Sie nicht mehr verfügbar.
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