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Datenschutz - Unser Versprechen

Unser Versprechen

  • Die Sparkasse Bad Hersfeld-Rotenburg und ihre Verbundpartner werden die Daten ihrer Kunden niemals an Dritte weitergeben.
  • Die Sparkasse Bad Hersfeld-Rotenburg will unnötige Werbung vermeiden und jedem Kunden nur dann Informationen zur Verfügung stellen, wenn diese zu den jeweiligen Wünschen und Zielen passen.
  • Die Sparkassen Finanzgruppe genießt mit einer beispiellos hohen Markt­durch­dringung besonders hohes Kundenvertrauen und rechtfertigt diese auch im Bereich des Datenschutzes.
  • Die Daten bei der Sparkasse Bad Hersfeld-Rotenburg liegen ausschließlich im Inland und sind absolut sicher.
  • Die Sparkasse Bad Hersfeld-Rotenburg unterhält einen eigenen Datenschutzbeauftragten, dessen wichtigste Aufgabe in der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben rund um das Thema Datenschutz besteht.
Sie haben Fragen?

Vereinbaren Sie einfach einen Termin oder erteilen direkt online Ihre Einwilligung.

Bedeutung der Bausteine

Bedeutung der einzelnen Bausteine in der Ein­willigungs­­erklärung

Baustein 1 – Analyse der Daten zur Person

Ihr Berater speichert in diesem Bereich Informationen, die Sie ihm geben,

  • damit er Sie ganzheitlich beraten und betreuen kann.
  • damit er die für Sie interessanten Themen für einen gemeinsamen Termin aufbereiten kann.
  • damit Ihnen auch sein Vertreter die gleiche Leistung anbieten kann, falls er verhindert sein sollte.

Baustein 2 – Analyse von Daten aus dem Zahlungsverkehr

Ihr Berater speichert in diesem Bereich Informationen, die Sie ihm geben,

  • weil er Ihnen eine noch höhere Sicherheit bei Ihrer Konto­führung geben möchte, z. B. indem wir Auffällig­keiten wie hohe Zu- und Abflüsse oder aber eine Unregel­mäßigkeit in Ihrer Kredit­karten­abrechnung durch den Einsatz eines technischen Prüf­programms erkennen können.

Baustein 3 – Produkte und Aktionen

Ihr Berater speichert in diesem Bereich Informationen, die Sie ihm geben,

  • weil er Ihnen Themen, die für Sie von Interesse sind, möglichst zeitnah (z. B. per Telefon) zur Verfügung stellen will.
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Fragen und Antworten
Warum bittet mich die Sparkasse jetzt um meine Einwilligung?

Ab dem 25. Mai 2018 sind die Normen der Europäischen Daten­schutz-Grund­verordnung (EU-DSGVO) anzuwenden. Sie ist dann die maß­gebliche Vorschrift für den Daten­schutz in der gesamten Europäischen Union und damit auch in der Sparkassen-Finanz­gruppe. Deshalb wurden die Regelungen zum Daten­schutz aktualisiert, die Einwilligungs­erklärung und die Datenschutz­hinweise.

Mit Ihrer Einwilligung stimmen Sie zu, dass die Sparkasse Ihre personen­bezogenen Daten nutzen darf, um Ihre Bank­geschäfte zu erledigen und Sie in Zukunft Ihren Bedürfnissen und Ihren Wünschen entsprechend noch besser beraten zu können.

Was ist genau in der Datenschutz-Grundverordnung festgelegt?

Das komplexe Regel­werk umfasst insgesamt 99 Artikel auf knapp 90 Seiten. In vielen Bereichen handelt es sich um eine zeit­gemäße Aktualisierung von bereits seit vielen Jahren geltenden rechtlichen Anforderungen. Es werden klare Regeln und Bestimmungen getroffen, um die personen­bezogenen Daten der Kunden von Unternehmen künftig noch besser zu schützen.

Welche Vorteile habe ich durch meine Einwilligung?

- Sie sind noch genauer darüber informiert, in welcher Art und zu welchem Zweck die Sparkasse Ihre Daten nutzt.

- Mit Ihrer Einwilligung helfen Sie der Sparkasse dabei, für Sie noch besser zu werden und Ihre Wünsche schneller erfüllen zu können.

- Die Sparkasse unterbreitet Ihnen maß­geschneiderte Angebote – das spart Ihnen Zeit, reduziert die Werbe­flut und bringt Ihnen viele Informations­vorteile.

Welche Daten werden von der Sparkasse genutzt?

Die Sparkassen verarbeiten personen­bezogene Daten, die sie im Rahmen der Geschäfts­beziehung von Ihnen erhalten. Zudem nutzt die Sparkasse personen­bezogene Daten, die sie von anderen Unter­nehmen der Sparkassen-Finanzgruppe oder von sonstigen Dritten, zum Beispiel der SCHUFA, über Sie erhält. Außerdem verarbeitet die Sparkasse personen­bezogene Daten, die sie aus öffentlich zugänglichen Quellen – etwa aus Schuldner­verzeichnissen, Grund­büchern, Handels- und Vereins­registern, Presse, Medien – zulässiger­weise erhebt.

Relevante personen­bezogene Daten sind zunächst Ihre Personalien, zum Beispiel Name, Adresse, Geburtstag und -ort sowie Ihre Staats­angehörigkeit, Kontakt­daten (zum Beispiel Ihre Telefon­nummer), die Legitimations­daten (zum Beispiel Ihre Ausweis­daten) sowie sonstige erforderliche Daten zur Erfüllung Ihrer Aufträge und der vertrag­lichen Verpflichtungen.

Bekomme ich aufgrund meiner Einwilligung mehr Werbung?

Nein. Die Sparkasse kann anhand Ihrer Daten die Werbung exakt für Sie auswählen, sodass Sie ausschließlich Angebote und Informationen erhalten, die Ihrer Lebens­situation und dem daraus resultierenden Bedarf entsprechen. Sie bekommen also weniger Werbung – und nur die, die wirklich zu Ihnen passt.

Wie werden meine Daten geschützt?

Die Sparkasse gewähr­leistet durch­gehend ein technisch-organisa­torisch hoch entwickeltes und regel­mäßig über­prüftes Datenschutz-Niveau. Alle Mitarbeiter­innen und Mitarbeiter sind verpflichtet, die Datenschutz­vorschriften strikt einzuhalten und Kunden­daten ausschließlich für dienstliche Aufgaben zu nutzen.

Mit verschlüsselter Daten­übertragung und der Zwei-Faktor-Identifizierung erfüllen wir schon heute hohe Standards, denn die Sicherheit Ihrer Daten ist für uns besonders wichtig. Eine Daten­weitergabe – auch an Unter­nehmen innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe – erfolgt nur nach ausdrücklicher Einwilligung des Kunden.

Darüber hinaus können Sie sich jederzeit darüber informieren, welche Daten Ihre Sparkasse nutzt. Ihre Einwilligung können Sie ohne Angabe von Gründen ändern oder widerrufen.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Soweit erforderlich verarbeiten und speichern die Sparkassen personen­bezogene Daten für die Dauer der Geschäfts­beziehung. Darüber hinaus unterliegen sie verschiedenen Aufbewahrungs- und Dokumentations­pflichten und -fristen von zwei bis zehn Jahren. Diese sind auch maß­geblich für die Speicher­dauer.

Schließlich richtet sich die Speicher­dauer auch nach den gesetzlichen Verjährungs­fristen, die zum Beispiel nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in der Regel drei Jahre, in gewissen Fällen aber auch bis zu dreißig Jahre betragen können.

Was passiert, wenn ich nicht einwillige?

Ihre Geschäfts­beziehung zur Sparkasse würde auch ohne Ihre Einwilligung unverändert weiter­bestehen. Daten, die zur Vertrags­erfüllung, zur Erfüllung gesetz­licher Pflichten oder zur Wahrung berechtigter Interessen erforderlich sind, darf Ihre Sparkasse auch ohne Ihre Einwilligung verarbeiten. Eine kompetente, individuelle Beratung sowie viele moderne Services würden ohne Ihre Einwilligung allerdings erschwert oder wären für Sie nicht mehr verfügbar.

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