VereinsGirokonto

Unser Angebot für Vereine – gut aufgehoben und beraten.

VereinsGirokonto

Unser Angebot für Vereine – gut aufgehoben und beraten.

GUT für Vereine

Unser regionales Engagement

Die Sparkasse ist der regionale Partner der Menschen in unserem Landkreis. Als heimischer Finanz­dienst­leister sind wir mit der Region verbunden und gestalten die gesellschaftlichen Heraus­forderungen aktiv mit.  

Wir unterstützen unsere regionalen Vereine mit zahlreichen Spenden und Sponsoring­aktivitäten. Neben dem Spendenvolumen aus dem PS-Zweckertrag fördern wir sie mit Geldspenden, wie z. B. beim Sparkassen-Vereinsvoting, bei dem regelmäßig hohe Summen verlost werden. Somit profitieren jedes Jahr die Vereine und ihre Mitglieder von unseren Spenden, mit denen schon viele Projekte umgesetzt werden konnten.

Engagement der Sparkasse

Alle Informationen zum Engagement der Sparkasse erhalten Sie auf unseren Internetseiten.

Vereins-
Girokonto

Das VereinsGirokonto – Basis für Ihre Geldgeschäfte

Leistungen

  • Einfache Mitgliederverwaltung mit der Software GLS Vereinsmeister inklusive
  • Bei Bedarf: kostengünstige Nutzung unseres SparkassenVereinsServices für Vereine
  • Telefonische Erreichbarkeit unseres Kunden-Service-Centers zum Nulltarif
  • Umfangreiche Service-Leistungen in allen Geschäftsstellen vor Ort

Preise

Monatliches Entgelt für die Kontoführung (Grundpreis)4,00 Euro
Bargeldein- und Bargeldauszahlungen mit der Sparkassen-Card am Geldautomaten0,00 Euro
5 Bargeldauszahlungen pro Monat an der Kasse0,00 Euro
Überweisungen online0,00 Euro
Überweisungen am SB-Terminal0,45 Euro
Beleghafte Überweisungen / Schecks0,90 Euro
Gutschrift von Zahlungseingängen0,00 Euro
Belastung und Einreichung von Lastschriften 0,00 Euro
Kartenzahlungen0,00 Euro
Einrichtung / Änderung von Daueraufträgen0,00 Euro
Bereitstellung von Kontoauszügen Elektronisches Postfach0,00 Euro
Bereitstellung von Kontoauszügen Kontoauszugsdrucker / SB-Terminal
(*max. zwei Auszüge pro Monat, danach 0,25 Euro pro Auzug)  
0,00 Euro
2 Sparkassen-Cards (Debitkarte)0,00 Euro
Wunsch-PIN0,00 Euro
Nutzung des GLS-Vereinsmeisters0,00 Euro

Das Angebot richtet sich an Vereine mit Sitz und / oder Tätigkeit im Geschäftsgebiet der Sparkasse. Das ist der Landkreis Hersfeld-Rotenburg.
Weitere Informationen finden Sie im Preis- und Leistungsverzeichnis in unseren Geschäftsstellen.

Soll­zins­satz für Dispositionskredit
(ein­geräumte Konto­überziehung) pro Jahr
(soweit vereinbart)
11,19 %
Soll­zins­satz für Überziehungskredit
(geduldete Konto­überziehung) pro Jahr
11,19%
Alle Anträge

Alle Anträge für Vereine
 

Wichtiger Hinweis: Eine Bearbeitung Ihres Anliegens ist erst möglich, wenn wir alle gültigen Legitimationspapiere vorliegen haben. Bitte nutzen Sie hier die Online-Identitätsprüfung über unsere Internet-Filiale, um Ihre Daten zu aktualisieren bzw. neu zu erfassen.

VereinsGirokonto eröffnen

  • Ihr Verein benötigt ein VereinsGirokonto
  • Zahlungsverkehr, Verwaltung der Mitgliedsbeiträge uvm.

Änderungen mitteilen

  • Einrichtung einer neuen Kontovollmacht
  • Bestehende Kontovollmacht löschen

Neue Sparkassen-Card bestellen

  • Beantragung einer neuen Sparkassen-Card für ein bestehendes VereinsGirokonto
  • Bitte beachten: Neuer Karteninhaber benötigt eine Vollmacht auf dem VereinsGirokonto

 

Sollten Sie darüber hinaus weitere Fragen haben, können Sie diese gerne bequem per E-Mail an vereine@spk-hef.de richten. Selbstverständlich stehen wir Ihnen gerne auch telefonisch unter folgender Telefonnummer zur Verfügung: 080 06621 850.

GLS Vereinsmeister

GLS Vereinsmeister Professional

Kostenlose Software für Vereine – professionell und einfach.

Mit dem GLS Vereinsmeister bieten wir Ihnen eine moderne Vereinsverwaltung für Ihren Mitglieder­bestand an. Die Software ist intuitiv bedienbar und bereits nach wenigen Minuten Einarbeitungszeit erfassen Sie Ihre ersten Mitglieder. Die professionelle Vereinssoftware zeichnet sich neben einer übersichtlich gestalteten Oberfläche durch folgende Funktionen aus:

  • Integrierte Online-Banking-Funktion – direkter Versand der Lastschriftdatei sowie der Abruf Ihrer Kontoumsätze möglich
  • Datenübernahme aus SPG-Verein  und anderen Programmen – mit wenigen Klicks übertragen Sie den Mitgliederbestand in den GLS Vereinsmeister
  • Optionale Fernwartung – so ist eine schnelle Unterstützung bei Fragen gewährleistet
  • Qualifizierte Beratung durch unsere Electronic-Banking-Mitarbeiter
  • Aktualität des Programm durch den Download von Updates

Bedienung und Support

 
Handbuchzum PDF
QuickstartGuide**zum PDF
Support-Forum**zum Forum
Youtube-Channel**zur externen Seite
Datenaustausch mit einer Cloud-Datenbank**zum PDF
Schritt für Schritt zur ersten Beitragsabrechnung**zum PDF

Ihr Ansprechpartner

Martin Hillebrand

S-Direkt-Center
Sparkassenfachwirt 

Telefon: 06621 85 9216
vereine@spk-hef.de

Software online bestellen

Hier haben Sie als Kunde der Sparkasse Bad Hersfeld-Rotenburg die Möglichkeit den GLS Vereinsmeister Professional online zu bestellen.

**Für die Inhalte ist der Verfasser verantwortlich. Die Sparkasse Bad Hersfeld-Rotenburg über­nimmt keine Haftung für die Informationen.

Sparkassen-
VereinsService

SparkassenVereinsService (SVS)

Als Verein, Verband oder Organisation stehen Sie vor der Anforderung, Ihre Mitglieds- und Beitragsdaten einfach und zeitsparend zu verwalten. Die perfekte Lösung bietet Ihnen unser SparkassenVereinsService (SVS).

Das „Rundum-sorglos-Paket“

Wir übernehmen Ihre Vereinsverwaltung für einen geringen, jährlichen Beitrag und Sie können sich auf Ihre Vereins­aktivitäten konzentrieren.  

Ihre Vorteile:  

  • Entlastung des Vorstandes
  • Unproblematischer Kassiererwechsel
  • Zeitersparnis
  • Einsparung von neuer, kostenintensiver Computertechnik

Wir übernehmen Ihre Mitglieder­verwaltung

Mit unserem SparkassenVereinsService wollen wir auch die Vereine unterstützen, die keine technischen Voraussetzungen für eine moderne Vereinsverwaltung erfüllen.  Ab 50 Cent pro Mitglied (jährlich) übernehmen wir Ihre Mitgliederverwaltung.

Unsere Leistungen:

  • jährlicher Beitragseinzug
  • Beitragserhebungsliste
  • Pflege der Mitgliedsdaten (Neuanlage, Änderung und Löschung)
  • Pflege der Beitragsdaten
  • Adressliste

Optionale Leistungen

Adressetiketten, Geburtstagslisten, zusätzliche Adresslisten, Erstellung von Einladungen zur Mitgliederversammlung, zusätzliche Beitragseinzüge und sonstige Auswertungen auf Anfrage.

Lassen Sie sich unverbindlich beraten und vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit unserem Spezialisten. 

Sie wollen es einfach haben, dann fordern Sie gleich ein Angebot an.

Ihr Ansprechpartner

Martin Hillebrand

S-Direkt-Center
Sparkassenfachwirt 

Telefon: 06621 85 9216
vereine@spk-hef.de

Versicherungen

Absicherung Ihres Vereins

Versicherung

Die richtige Absicherung Ihres Vereins ist wichtig, denn im Vereinsalltag kann es schnell zu einem unerwarteten Unfall, einem Haftpflichtschaden o. ä. kommen.

Gerade auch auf geplanten Veranstaltungen passiert es, dass durch eine Verletzung oder eine Sachbeschädigung ein Schaden für Ihren Verein entsteht.

Um in diesen Fällen optimal abgesichert zu sein, empfiehlt sich ein Beratungsgespräch mit unseren Spezialisten vor Ort. Vereinbaren Sie einfach einen Termin und lassen sich persönlich und individuell beraten.

 

Ihr Vertragspartner

FAQs
Warum sollte ein Verein ein Girokonto haben?

Vereine, egal ob gemeinnützig oder nicht, brauchen ein Girokonto, um die Vereinsfinanzen und den Zahlungsverkehr sicher und zuverlässig zu regeln. Die Sparkasse Langen-Seligenstadt bietet Ihnen mit dem Giro Verein Leistungen und Services, die die Vereinsarbeit erleichtert. Finanzgeschäfte können nach Lust und Laune per Online- Banking oder in der Geschäftsstelle vor Ort abgewickelt werden.

Für welche Vereine führt die Sparkasse Bad Hersfeld-Rotenburg Vereinsgirokonten?

Sparkassen haben die Aufgabe, Menschen, Firmen und Institutionen in ihrem Geschäftsgebiet mit Finanzprodukten und -dienstleistungen zu versorgen. Deshalb führen wir Vereinsgirokonten zu den besonders vergünstigten Bedingungen für alle Vereine in unserem Geschäftsgebiet.

Ein Verein ist noch nicht im Vereinsregister eingetragen. Kann das Konto dennoch eröffnet werden?

Nein, um ein Vereinskonto zu eröffnen, muss der Verein im Vereinsregister eingetragen sein. Für die Kontoeröffnung ist der Vereinsregisterauszug damit unerlässlich. Vor Eintragung in das Vereinsregister kann lediglich ein Konto auf alle Namen der Vorstandsmitglieder, also auf die Privatpersonen eröffnet werden. Zur Eröffnung ist als Legitimationsdokument das Gründungsprotokoll einzureichen.

Welche Unterlagen benötige ich für die Kontoeröffnung?

Für eine Bearbeitung benötigen wir von Ihnen pro Konto einen Auftrag (Online-Serviceauftrag Vereinsgirokonto eröffnen).

Zusätzlich benötigen wir von Ihnen als eingetragener Verein folgende Unterlagen im Original:

  • Vereinsregisterauszug
  • Transparenzregisterauszug
  • Satzung
  • Protokoll der letzten Mitgliederversammlung
  • Geschäftsordnung
  • Personalausweis oder Reisepass der Vertreter/Vorstandsmitglieder und aller verfügungsberechtigten Personen

Von einem nicht rechtsfähigen Verein benötigen wir folgende Unterlagen im Original:

  • Satzung/Statuten mit Beschreibung des von den Mitgliedern gemeinsam verfolgten Ziels
  • Protokoll der letzten Mitgliederversammlung
  • aktuelles Wahlprotokoll
  • Personalausweis oder Reisepass der Vertreter/Vorstandsmitglieder und aller verfügungsberechtigten Personen
Welche Unterlagen und Verträge bekommen Sie von der Sparkasse zu geschickt und welche davon müssen unterschrieben an die Sparkasse zurück geschickt werden?

Wenn im Folgenden von Kontoinhaber die Rede ist, dann ist entweder der Vertretungsberechtigte oder aber die von ihm bevollmächtigte Person gemeint.

Folgende Unterlagen erhalten Sie von der Sparkasse:Diese bitte ausdrucken und unterschrieben an die Sparkasse zurücksenden:
GirovertragKontoinhaber (auf S. 3)
UnterschriftskarteUnterschriften jeweils neben dem Namen; sollte der Sparkasse eine virtuelle Unterschrift vorliegen, dann reicht der Vermerk v.U.; sowie  unten neben dem Datum der Kontoinhaber.
Antrag Sparkassen-Card (sofern eine neue Karte bestellt wurde)Karteninhaber und Kontoinhaber
Online-Banking-Vertrag (sofern ein neuer Vertrag vereinbart wird, bzw. eine Änderung an einem bestehenden Vertrag vorgenommen wurde)Der Online-Banking Teilnehmer bitte zweimal, einmal für den
Erhalt der Eröffnungs-PIN und einmal für den eigentlichen Vertrag, sowie der Kontoinhaber (S.3-4).
Informationsbogen EinlagensicherungKontoinhaber
Was muss ich veranlassen, wenn sich im Vorstand etwas ändert?

Sie können uns Änderungen im Vorstand über den Online-Antrag "Vertretungsberechtigung ändern" mitteilen. Der aktuelle Vereinsregisterauszug dient als Nachweis für die Änderung der Vertretungsberechtigung.

Kann man die Vereinsgirokonten auch per Smartphone führen?

Kann man die Vereinsgirokonten auch per Smartphone führen?

Was ist, wenn es noch keinen Online-Banking-Vertrag gibt oder ein bestehender Vertrag nicht mehr aktiv ist?

Sollte noch kein Online-Banking-Vertrag für den Vertretungsberechtigten vorhanden sein, der auch eine Vollmacht erteilt bekommt, würden wir diesen bei der Bearbeitung des ersten Kontos einrichten. Die Unterlagen für das erste Konto senden wir Ihnen mit einer verschlüsselten E-Mail zu. Das Passwort zum Öffnen dieser E-Mail teilen wir Ihnen separat per SMS mit.

Ab dem zweiten Konto stellen wir Ihnen die Unterlagen bequem in das elektronische Postfach ein. Umständliche Abwicklung, langes Warten und unnötige Wege fallen so weg.

Können mehrere Online-Banking-Verträge für ein Konto eingerichtet werden?

Ja, es ist kostenfrei möglich für alle Verfügungsberechtigten jeweils einen eigenen Online-Banking-Zugang einzurichten. 

Erkennt das Finanzamt den elektronischen Kontoauszug in Form einer PDF-Datei an?

Die steuerliche Anerkennung des elektronischen Kontoauszuges liegt derzeit noch im Ermessen des jeweiligen Finanzamtes. Sollten Sie Ihre Kontoauszüge für steuerliche Zwecke benötigen, empfehlen wir, die Akzeptanz des elektronischen Kontoauszuges mit Ihrem Finanzamt zu klären.

Das Vereinskonto soll gelöscht werden. Was ist zu tun? Wer muss seitens des Vereins unterschreiben?

Vertretungsberechtigte Personen, welche den Verein nach außen hin in finanziellen Angelegenheiten vertreten und zeichnungsberechtigt sind (z.B. Vorstand oder Kassenwart), sind zur Löschung des Kontos berechtigt.

Wo finde ich gesetzliche Regelungen zu Vereinen?

Die gesetzlichen Bestimmungen für Vereine sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) §§ 21 bis 79 geregelt.

Welche Rechtsformen von Vereinen gibt es?

Es wird zwischen einem rechtsfähigen Verein und einem nicht rechtsfähigen Verein unterschieden. Der rechtsfähige Verein ist ein Zusammenschluss von Personen zur dauerhaften Verfolgung eines gemeinsamen Zwecks.

Ein Verein erlangt seine Rechtsfähigkeit durch:

  1. die Zweckausrichtung auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (staatliche Verleihung) oder
  2. bei nicht vorliegendem wirtschaftlichen Zweck durch Eintragung in das Vereinsregister (eingetragener Verein (e.V.)).

Der eingetragene Verein haftet nur mit seinem Vereinsvermögen für seine Verbindlichkeiten.

Bei einem nicht rechtsfähigen Verein handelt es sich ebenfalls um einen Zusammenschluss von Personen zur dauerhaften Verfolgung eines gemeinsamen Zwecks. Der Unterschied zum rechtsfähigen Verein besteht darin, dass ein nicht rechtsfähiger Verein nicht im Vereinsregister eingetragen ist und somit keine eigene Rechtsfähigkeit erlangt. Dies bedeutet, dass jedes Vorstandsmitglied oder sonstige für den nicht eingetragenen Verein handelnde Personen für Rechtsgeschäfte persönlich haften. Nicht rechtsfähige Vereine sind z.B. Gewerkschaften, Wähler- und Studentenvereinigungen und katholische Orden.

Wer vertritt den Verein im Außenverhältnis gegenüber der Bank?

Ein eingetragener Verein (e. V.) ist als juristische Person selbst handlungsunfähig und kann als solche nicht im Rechtsverkehr auftreten. Für ihn handeln vertretungsberechtigte Organe des Vereins und damit natürliche Personen. Grundsätzlich wird der Verein durch den Vorstand nach § 26 BGB im Außenverhältnis vertreten. Beschränkungen sind nach  § 26 Abs. 2 Satz 2 BGB möglich. Der Vorstand ist der gesetzliche Vertreter des Vereins (§ 26 Abs. 1 Satz 2 BGB). Deswegen wird der Vorstand auch in das Vereinsregister eingetragen, um sich im Rechtsverkehr durch die Eintragung im Vereinsregister auch legitimieren zu können. Andere Personen sind grundsätzlich nicht befugt, den Verein zu vertreten.

Bei der rechtlichen Gestaltung gibt es im Vereinsrecht grundsätzlich zwei Möglichkeiten, weiteren Personen Vertretungsbefugnis für das Außenverhältnis einzuräumen:

  1. Durch die Satzung kann bestimmt werden, dass neben dem Vorstand bestimmte Personen mit Aufgaben im Verein betraut werden und für diesen Aufgabenkreis dann Vertretungsmacht im Außenverhältnis erhalten (sog. besondere Vertreter nach § 30 BGB). Diese werden in der  Regel dann auch in das Vereinsregister eingetragen.
  2. Der Vorstand kann für den Abschluss eines Rechtsgeschäfts für den Verein eine schriftliche Einzelvollmacht (§ 164 BGB) erteilen. Eine „Generalvollmacht“ ist im Vereinsrecht unzulässig. D. h. der Vorstand kann einem Abteilungsleiter für seine Abteilung, z. B. über die Geschäftsordnung, keine generelle Vertretungsregelung einräumen.
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