Die Sparkasse ist der regionale Partner der Menschen in unserem Landkreis. Als heimischer Finanzdienstleister sind wir mit der Region verbunden und gestalten die gesellschaftlichen Herausforderungen aktiv mit.
Wir unterstützen unsere regionalen Vereine mit zahlreichen Spenden und Sponsoringaktivitäten. Neben dem Spendenvolumen aus dem PS-Zweckertrag fördern wir sie mit Geldspenden, wie z. B. beim Sparkassen-Vereinsvoting, bei dem regelmäßig hohe Summen verlost werden. Somit profitieren jedes Jahr die Vereine und ihre Mitglieder von unseren Spenden, mit denen schon viele Projekte umgesetzt werden konnten.
Leistungen
Preise
| Monatliches Entgelt für die Kontoführung (Grundpreis) | 4,00 Euro |
| Bargeldein- und Bargeldauszahlungen mit der Sparkassen-Card am Geldautomaten | 0,00 Euro |
| 5 Bargeldauszahlungen pro Monat an der Kasse | 0,00 Euro |
| Überweisungen online | 0,00 Euro |
| Überweisungen am SB-Terminal | 0,45 Euro |
| Beleghafte Überweisungen / Schecks | 0,90 Euro |
| Gutschrift von Zahlungseingängen | 0,00 Euro |
| Belastung und Einreichung von Lastschriften | 0,00 Euro |
| Kartenzahlungen | 0,00 Euro |
| Einrichtung / Änderung von Daueraufträgen | 0,00 Euro |
| Bereitstellung von Kontoauszügen Elektronisches Postfach | 0,00 Euro |
| Bereitstellung von Kontoauszügen Kontoauszugsdrucker / SB-Terminal (*max. zwei Auszüge pro Monat, danach 0,25 Euro pro Auzug) | 0,00 Euro |
| 2 Sparkassen-Cards (Debitkarte) | 0,00 Euro |
| Wunsch-PIN | 0,00 Euro |
| Nutzung des GLS-Vereinsmeisters | 0,00 Euro |
Das Angebot richtet sich an Vereine mit Sitz und / oder Tätigkeit im Geschäftsgebiet der Sparkasse. Das ist der Landkreis Hersfeld-Rotenburg.
Weitere Informationen finden Sie im Preis- und Leistungsverzeichnis in unseren Geschäftsstellen.
| Sollzinssatz für Dispositionskredit (eingeräumte Kontoüberziehung) pro Jahr (soweit vereinbart) | 11,19 % |
| Sollzinssatz für Überziehungskredit (geduldete Kontoüberziehung) pro Jahr | 11,19% |
Wichtiger Hinweis: Eine Bearbeitung Ihres Anliegens ist erst möglich, wenn wir alle gültigen Legitimationspapiere vorliegen haben. Bitte nutzen Sie hier die Online-Identitätsprüfung über unsere Internet-Filiale, um Ihre Daten zu aktualisieren bzw. neu zu erfassen.
Sollten Sie darüber hinaus weitere Fragen haben, können Sie diese gerne bequem per E-Mail an vereine@spk-hef.de richten. Selbstverständlich stehen wir Ihnen gerne auch telefonisch unter folgender Telefonnummer zur Verfügung: 080 06621 850.
Mit dem GLS Vereinsmeister bieten wir Ihnen eine moderne Vereinsverwaltung für Ihren Mitgliederbestand an. Die Software ist intuitiv bedienbar und bereits nach wenigen Minuten Einarbeitungszeit erfassen Sie Ihre ersten Mitglieder. Die professionelle Vereinssoftware zeichnet sich neben einer übersichtlich gestalteten Oberfläche durch folgende Funktionen aus:
![]() | Ihr Ansprechpartner Martin Hillebrand S-Direkt-Center Telefon: 06621 85 9216 |
**Für die Inhalte ist der Verfasser verantwortlich. Die Sparkasse Bad Hersfeld-Rotenburg übernimmt keine Haftung für die Informationen.
Als Verein, Verband oder Organisation stehen Sie vor der Anforderung, Ihre Mitglieds- und Beitragsdaten einfach und zeitsparend zu verwalten. Die perfekte Lösung bietet Ihnen unser SparkassenVereinsService (SVS).
Das „Rundum-sorglos-Paket“
Wir übernehmen Ihre Vereinsverwaltung für einen geringen, jährlichen Beitrag und Sie können sich auf Ihre Vereinsaktivitäten konzentrieren.
Ihre Vorteile:
Wir übernehmen Ihre Mitgliederverwaltung
Mit unserem SparkassenVereinsService wollen wir auch die Vereine unterstützen, die keine technischen Voraussetzungen für eine moderne Vereinsverwaltung erfüllen. Ab 50 Cent pro Mitglied (jährlich) übernehmen wir Ihre Mitgliederverwaltung.
Unsere Leistungen:
Adressetiketten, Geburtstagslisten, zusätzliche Adresslisten, Erstellung von Einladungen zur Mitgliederversammlung, zusätzliche Beitragseinzüge und sonstige Auswertungen auf Anfrage.
Lassen Sie sich unverbindlich beraten und vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit unserem Spezialisten.
Sie wollen es einfach haben, dann fordern Sie gleich ein Angebot an.
Ihr Ansprechpartner
Martin Hillebrand
S-Direkt-Center
Sparkassenfachwirt
Telefon: 06621 85 9216
vereine@spk-hef.de
Die richtige Absicherung Ihres Vereins ist wichtig, denn im Vereinsalltag kann es schnell zu einem unerwarteten Unfall, einem Haftpflichtschaden o. ä. kommen.
Gerade auch auf geplanten Veranstaltungen passiert es, dass durch eine Verletzung oder eine Sachbeschädigung ein Schaden für Ihren Verein entsteht.
Um in diesen Fällen optimal abgesichert zu sein, empfiehlt sich ein Beratungsgespräch mit unseren Spezialisten vor Ort. Vereinbaren Sie einfach einen Termin und lassen sich persönlich und individuell beraten.
Vereine, egal ob gemeinnützig oder nicht, brauchen ein Girokonto, um die Vereinsfinanzen und den Zahlungsverkehr sicher und zuverlässig zu regeln. Die Sparkasse Langen-Seligenstadt bietet Ihnen mit dem Giro Verein Leistungen und Services, die die Vereinsarbeit erleichtert. Finanzgeschäfte können nach Lust und Laune per Online- Banking oder in der Geschäftsstelle vor Ort abgewickelt werden.
Sparkassen haben die Aufgabe, Menschen, Firmen und Institutionen in ihrem Geschäftsgebiet mit Finanzprodukten und -dienstleistungen zu versorgen. Deshalb führen wir Vereinsgirokonten zu den besonders vergünstigten Bedingungen für alle Vereine in unserem Geschäftsgebiet.
Nein, um ein Vereinskonto zu eröffnen, muss der Verein im Vereinsregister eingetragen sein. Für die Kontoeröffnung ist der Vereinsregisterauszug damit unerlässlich. Vor Eintragung in das Vereinsregister kann lediglich ein Konto auf alle Namen der Vorstandsmitglieder, also auf die Privatpersonen eröffnet werden. Zur Eröffnung ist als Legitimationsdokument das Gründungsprotokoll einzureichen.
Für eine Bearbeitung benötigen wir von Ihnen pro Konto einen Auftrag (Online-Serviceauftrag Vereinsgirokonto eröffnen).
Zusätzlich benötigen wir von Ihnen als eingetragener Verein folgende Unterlagen im Original:
Von einem nicht rechtsfähigen Verein benötigen wir folgende Unterlagen im Original:
Wenn im Folgenden von Kontoinhaber die Rede ist, dann ist entweder der Vertretungsberechtigte oder aber die von ihm bevollmächtigte Person gemeint.
| Folgende Unterlagen erhalten Sie von der Sparkasse: | Diese bitte ausdrucken und unterschrieben an die Sparkasse zurücksenden: |
| Girovertrag | Kontoinhaber (auf S. 3) |
| Unterschriftskarte | Unterschriften jeweils neben dem Namen; sollte der Sparkasse eine virtuelle Unterschrift vorliegen, dann reicht der Vermerk v.U.; sowie unten neben dem Datum der Kontoinhaber. |
| Antrag Sparkassen-Card (sofern eine neue Karte bestellt wurde) | Karteninhaber und Kontoinhaber |
| Online-Banking-Vertrag (sofern ein neuer Vertrag vereinbart wird, bzw. eine Änderung an einem bestehenden Vertrag vorgenommen wurde) | Der Online-Banking Teilnehmer bitte zweimal, einmal für den Erhalt der Eröffnungs-PIN und einmal für den eigentlichen Vertrag, sowie der Kontoinhaber (S.3-4). |
| Informationsbogen Einlagensicherung | Kontoinhaber |
Sie können uns Änderungen im Vorstand über den Online-Antrag "Vertretungsberechtigung ändern" mitteilen. Der aktuelle Vereinsregisterauszug dient als Nachweis für die Änderung der Vertretungsberechtigung.
Kann man die Vereinsgirokonten auch per Smartphone führen?
Sollte noch kein Online-Banking-Vertrag für den Vertretungsberechtigten vorhanden sein, der auch eine Vollmacht erteilt bekommt, würden wir diesen bei der Bearbeitung des ersten Kontos einrichten. Die Unterlagen für das erste Konto senden wir Ihnen mit einer verschlüsselten E-Mail zu. Das Passwort zum Öffnen dieser E-Mail teilen wir Ihnen separat per SMS mit.
Ab dem zweiten Konto stellen wir Ihnen die Unterlagen bequem in das elektronische Postfach ein. Umständliche Abwicklung, langes Warten und unnötige Wege fallen so weg.
Ja, es ist kostenfrei möglich für alle Verfügungsberechtigten jeweils einen eigenen Online-Banking-Zugang einzurichten.
Die steuerliche Anerkennung des elektronischen Kontoauszuges liegt derzeit noch im Ermessen des jeweiligen Finanzamtes. Sollten Sie Ihre Kontoauszüge für steuerliche Zwecke benötigen, empfehlen wir, die Akzeptanz des elektronischen Kontoauszuges mit Ihrem Finanzamt zu klären.
Vertretungsberechtigte Personen, welche den Verein nach außen hin in finanziellen Angelegenheiten vertreten und zeichnungsberechtigt sind (z.B. Vorstand oder Kassenwart), sind zur Löschung des Kontos berechtigt.
Die gesetzlichen Bestimmungen für Vereine sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) §§ 21 bis 79 geregelt.
Es wird zwischen einem rechtsfähigen Verein und einem nicht rechtsfähigen Verein unterschieden. Der rechtsfähige Verein ist ein Zusammenschluss von Personen zur dauerhaften Verfolgung eines gemeinsamen Zwecks.
Ein Verein erlangt seine Rechtsfähigkeit durch:
Der eingetragene Verein haftet nur mit seinem Vereinsvermögen für seine Verbindlichkeiten.
Bei einem nicht rechtsfähigen Verein handelt es sich ebenfalls um einen Zusammenschluss von Personen zur dauerhaften Verfolgung eines gemeinsamen Zwecks. Der Unterschied zum rechtsfähigen Verein besteht darin, dass ein nicht rechtsfähiger Verein nicht im Vereinsregister eingetragen ist und somit keine eigene Rechtsfähigkeit erlangt. Dies bedeutet, dass jedes Vorstandsmitglied oder sonstige für den nicht eingetragenen Verein handelnde Personen für Rechtsgeschäfte persönlich haften. Nicht rechtsfähige Vereine sind z.B. Gewerkschaften, Wähler- und Studentenvereinigungen und katholische Orden.
Ein eingetragener Verein (e. V.) ist als juristische Person selbst handlungsunfähig und kann als solche nicht im Rechtsverkehr auftreten. Für ihn handeln vertretungsberechtigte Organe des Vereins und damit natürliche Personen. Grundsätzlich wird der Verein durch den Vorstand nach § 26 BGB im Außenverhältnis vertreten. Beschränkungen sind nach § 26 Abs. 2 Satz 2 BGB möglich. Der Vorstand ist der gesetzliche Vertreter des Vereins (§ 26 Abs. 1 Satz 2 BGB). Deswegen wird der Vorstand auch in das Vereinsregister eingetragen, um sich im Rechtsverkehr durch die Eintragung im Vereinsregister auch legitimieren zu können. Andere Personen sind grundsätzlich nicht befugt, den Verein zu vertreten.
Bei der rechtlichen Gestaltung gibt es im Vereinsrecht grundsätzlich zwei Möglichkeiten, weiteren Personen Vertretungsbefugnis für das Außenverhältnis einzuräumen:
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Beratungsqualität
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