So sparen andere

Wohnträume schneller verwirklichen

Mit der Wohnungs­bau-Prämie1 kommen alle dem eigenen Zuhause einen Schritt näher. Die staatliche Förderung unterstützt Bausparerinnen und Bausparer innerhalb bestimmter Einkommens-Grenzen beim Eigen­kapital­aufbau. Dabei gibt es viele Möglichkeiten, das Extra­geld für Wohn­zwecke zu verwenden.

Ihr nächster Schritt

Leben Sie den Traum vom eigenen Zuhause. Schließen Sie einfach online Ihren LBS-Bausparvertrag ab oder vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrer Sparkasse.

1Es gelten Förder-Voraussetzungen. Für die staatlichen Förderungen mit Wohn-Riester ist der Abschluss eines zusätzlichen Bausparvertrages erforderlich.

Alles zur Förderung

Wohnungsbau-Prämie1 und LBS-Bausparen

Egal, wie Ihre Wohnträume aussehen: Mit LBS-Bausparen haben Sie Zins­sicherheit bei der Finanzierung. Mit der zusätzlichen Unterstützung vom Staaterreichen Sie Ihre Ziele noch schneller.

Ihre Vorteile mit LBS-Bausparen

Volle Flexibilität

Mit Bausparen halten Sie sich alle Optionen offen. Egal, ob regelmäßige Sparbeiträge oder Sonderzahlungen auf Ihr Bausparkonto. Sparen Sie so, wie es zu Ihrem Leben passt.

Schneller Eigen­kapital auf­bauen

Mit der Wohnungsbau-Prämie1 sind zusätzlich zehn Prozent auf Ihre jährlichen Einzahlungen möglich.

Zinssicherheit

Sichern Sie sich schon heute attraktive Darlehens­zinsen für später. So erfüllen Sie sich Ihren Wohn­traum, egal, wie sich die Zinsen entwickeln.

Vielseitig profitieren

Noch schneller Eigenkapital aufbauen: Weitere staatliche Förderungen1 und Unterstützung von Ihrem Betrieb machen es möglich.

Erfolgreich bausparen

Bausparerinnen und Bausparer profitieren bereits ab 16 Jahren von der Wohnungs­bau-Prämie.1 Das hilft, schneller Eigen­kapital aufzubauen. Bestimmte Einkommens­-Grenze sind zu berücksichtigen.

Die staatliche Prämie1 zu Ihrem LBS-Bau­spar­vertrag muss für Wohnzwecke verwendet wer­den. Sie ist für alle Bausparerinnen und Bausparer ge­eignet, die eine Immobilie bauen, kaufen oder renovieren möch­ten.

Besonderer Vorteil für junge Leute unter 25 Jahren: Sie können das Bauspar­guthaben inklusive Wohnungsbau-Prämie1 einmalig nach sieben Jahren ohne Zweckbindung nutzen.

So hoch ist die Förderung1

BedingungenAlleinstehendVerheiratet*
Jährlich maximal geförderte Sparleistung700 Euro1.400 Euro
Höhe der Prämie10 Prozent10 Prozent
Maximale Prämie70 Euro140 Euro
Einkommens-Grenze35.000 Euro70.000 Euro
Die Einkommens-Grenzen entsprechen dem zu versteuernden Einkommen.
* Ehepartnerinnen und Ehepartner sowie eingetragene Lebenspartnerinnen und Lebenspartner gemäß Lebenspartnerschafts­gesetz.

So beantragen Sie die Wohnungsbau-Prämie1

Bausparerinnen und Bausparer erhalten den Antrag auf die Wohnungsbau-Prämie1 jedes Jahr zusammen mit dem Kontoauszug. Auf diesem Auszug zeigt die LBS die beantragte Förderung extra an. Wenn Sie den Antrag rechtzeitig einreichen, wird das Geld auf Ihrem Bausparkonto vorgemerkt und bei der Zuteilung gutgeschrieben.

Per Post oder persönlich

Füllen Sie den Antrag auf Wohnungsbau-Prämie1 selbstständig aus und reichen Sie ihn bei der LBS oder Sparkasse ein.

Online

Beantragen Sie die Wohnungsbau-Prämie1 direkt online.

So funktioniert der Online-Antrag

Wählen Sie zuerst das Jahr aus, für welches Sie die Wohnungsbau-Prämie1 beantragen wollen. Vervollständigen Sie dann Ihre persönlichen Daten sowie Ihre Vertragsdaten. Bestätigen Sie anschließend die Angaben mit Ihrer elektronischen Unterschrift und senden Sie das Formular ab – fertig.

Ihr nächster Schritt

Beantragen Sie jetzt die Wohnungsbau-Prämie¹.

Über die LBS

Die LBS macht Ihr Zuhause möglich

Zuverlässig an Ihrer Seite

Auf die erfahrenen Finanzierungs- und Immobilien-Profis der LBS ist immer Verlass.

Volle Förderung

Die Expertinnen und Experten von LBS und Sparkasse zeigen Ihnen Ihre Förder-Möglichkeiten1.

Alles aus einer Hand

Mit der Bausparkasse der Sparkassen haben Sie eine kompetente Ansprechpartnerin für alle Fragen zu Ihren Immobilien-Wünschen.

1Es gelten Förder-Voraussetzungen. Für die staatlichen Förderungen mit Wohn-Riester ist der Abschluss eines zusätzlichen Bausparvertrages erforderlich.

Noch mehr Vorteile

Durchstarten – mit LBS-Bausparen und vielfältigen Vorteilen

Wohnträume sind so vielseitig wie Ihre Vorteile beim LBS-Bausparen:

Vermögenswirksame Leistungen

Nutzen Sie jedes Jahr bis zu 480 Euro zusätzlich von Ihrem Arbeitgeber.

Arbeitnehmer­-Sparzulage1

Auf vermögens­wirksame Leistungen Ihres Betriebes gibt es neun Prozent Zulage vom Staat obendrauf1.

Wohn-Riester1

Mit LBS-Bausparen und Wohn-Riester können Sie sich jährliche Zulagen von bis zu 175 Euro sichern. Außerdem sind weitere Vorteile für Familien und junge Leute möglich.

1Es gelten Förder-Voraussetzungen. Für die staatlichen Förderungen mit Wohn-Riester ist der Abschluss eines zusätzlichen Bausparvertrages erforderlich.

Online-Abschluss

In wenigen Klicks zum LBS-Bausparvertrag und zu Ihrer Förderung1

Einfach online abschließen

  • Vollständig digital – mit Videolegitimation
  • Auch online außerhalb der Öffnungszeiten möglich
  • Persönliche Ansprechpartnerinnen und -partner vor Ort
  • Zu Jahresbeginn erhalten Sie automatisch den Antrag für die Wohnungsbau-Prämie1 für das Vorjahr von Ihrer LBS.
Ihr nächster Schritt

Leben Sie den Traum vom eigenen Zuhause. Schließen Sie einfach online Ihren LBS-Bausparvertrag ab oder vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrer Sparkasse.

1Es gelten Förder-Voraussetzungen. Für die staatlichen Förderungen mit Wohn-Riester ist der Abschluss eines zusätzlichen Bausparvertrages erforderlich.

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Was ist eine Wohnungsbau-Prämie¹?

Die Wohnungsbau-Prämie1 ist eine staatliche Förderung für den Weg ins eigene Zuhause. Das Besondere daran: Sie müssen den Zuschuss nicht zurückzahlen, wenn alle Förder­bedingungen erfüllt sind und Sie die Wohnungs­bau-Prämie1 erhalten haben. Er gilt als Zuschuss zum Bausparvertrag und hilft allen, die ein Eigenheim bauen, kaufen oder renovieren möchten.

Wie hoch ist die Wohnungsbau-Prämie¹?

Die Höhe der Wohnungsbau-Prämie1 berechnet sich prozentual nach den jährlich geleisteten Sparleistungen von mindestens 50 Euro auf Ihren Bausparvertrag. Je mehr Geld Sie angespart haben, umso mehr Geld gibt es auf Antrag vom Staat. Das Einkommen muss innerhalb bestimmter Grenzen liegen.

Auf die Sparleistungen werden 10 Prozent Wohnungsbau-Prämie1 für Einzahlungen in Höhe von maximal 700 beziehungsweise 1.400 Euro jährlich gutgeschrieben. Entsprechend erhalten Singles 70 Euro für 700 Euro jährliche Sparleistung. Bei Ehepaaren oder eingetragenen Lebenspartnerschaften sind es maximal 140 Euro bei einer Sparleistung von 1.400 Euro pro Jahr. Selbstverständlich können Sie auch weitere Beträge auf Ihren Bausparvertrag einzahlen.

Wie lange kann man die Wohnungsbau-Prämie¹ beantragen?

Sie können die Wohnungsbau-Prämie1 maximal zwei Jahre rückwirkend beantragen. Wichtig: Sie müssen den Antrag auf Wohnungsbau-Prämie1 jedes Jahr erneut einreichen.

Wie hoch ist die Einkommens-Grenze für die Wohnungsbau-Prämie¹?

Das jährlich zu versteuernde Einkommen muss innerhalb der Einkommens-Grenzen liegen. Diese betragen im aktuellen Sparjahr:

  • 35.000 Euro für Singles
  • 70.000 Euro für Ehegatten/Lebenspartnerschaften

Wichtig zu wissen: Das tatsächliche Bruttoeinkommen darf häufig noch weit darüber liegen. Das Finanzamt ermittelt das zu versteuernde Einkommen. Es zieht vom Bruttoeinkommen zum Beispiel bestimmte Versicherungsbeiträge, Vorsorge-Aufwendungen und Kinder­-Freibeträge ab. Sie finden Ihr zu versteuerndes Einkommen im Steuerbescheid.

Ist die Wohnungsbau-Prämie¹ zu versteuern?

Keine Sorge: Gemäß § 6 des Wohnungsbau-Prämiengesetzes fällt keine Einkommensteuer an. Die Wohnungsbau-Prämie1 ist ein staatlicher Zuschuss, den Sie bei Vorliegen der Förder-Voraussetzungen nicht mehr zurückzahlen müssen.

Wofür kann ich die Wohnungsbau-Prämie¹ nutzen?

Sie erhalten die Wohnungs­bau­-Prämie1, wenn Sie Ihr Guthaben später tatsächlich für Bau- oder Sanierungs-Vorhaben einsetzen.

Es gelten zwei Ausnahmen:

  • Wurde Ihr Bausparvertrag vor 2009 abgeschlossen, gilt diese Regelung nicht für Sie. Voraussetzung ist, dass Sie mindestens einen Regel-Sparbeitrag vor diesem Datum gezahlt haben.
  • Junge Bausparerinnen und Bausparer müssen das Guthaben nicht für Wohnzwecke einsetzen und können trotzdem die Fördergelder behalten. Bedingung ist in diesem Fall allerdings, dass Sie den Bausparvertrag vor dem vollendeten 25. Lebensjahr abgeschlossen haben und mindestens sieben Jahre lang in diesen eingezahlt haben. Bitte beachten Sie, dass Sie von dieser Regelung nur einmalig Gebrauch machen können.
Was sind Wohnzwecke?

Seit dem 1. Januar 2009 ist die Prämie dauerhaft an eine Verwendung für Wohnzwecke gebunden. Das betrifft zum Beispiel den Bau, Kauf oder die energetische Modernisierung und Renovierung Ihrer Immobilie.

Wer hat Anspruch auf die Wohnungsbau-Prämie¹?

Die Wohnungsbau-Prämie1 kann jede unbeschränkt steuer­pflichtige, natürliche Person in Deutschland erhalten, die einen Bausparvertrag abgeschlossen hat. Sie muss mindestens 16 Jahre alt sein. Vollwaisen erhalten die Prämie unabhängig vom Alter. Das zu versteuernde Einkommen muss innerhalb der Einkommens­-Grenzen liegen. Diese betragen im aktuellen Sparjahr:

  • 35.000 Euro für Singles
  • 70.000 Euro für Ehegatten/Lebens-Partnerschaften

1Es gelten Förder-Voraussetzungen. Für die staatlichen Förderungen mit Wohn-Riester ist der Abschluss eines zusätzlichen Bausparvertrages erforderlich.

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